Sicherheiten im Baugeschäft
Wie sich Auftraggeber gegen Ausfälle und Mängel schützen
Editorial: Auf die Feinheiten kommt es an
Das ist natürlich etwas salopp formuliert, aber eine schlichte Tatsache: Pfusch am Bau kommt immer wieder vor. Und in keiner Branche gibt es so viele Pleiten wie in der Bauwirtschaft – seit Jahren ohne Ausnahme. Da spielen natürlich Sicherheiten – mehr noch als in anderen Branchen – eine immense Rolle. Doch wie schützen sich Auftraggeber vor den finanziellen Folgen von Ausfällen und Mängeln? Insbesondere auch deshalb, weil daraus gerade für kleinere und mittlere Firmen eine existenzielle Gefahr erwachsen kann.
Gewusst wie spielt aber auch aus einem anderen Grund eine besondere Rolle. Im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches fehlen entsprechende Bestimmungen über Sicherheitsleistungen des Unternehmers bei Mängel- und Vertrags - erfüllungsansprüchen des Auftraggebers. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sieht zwar Sicherheitsleistungen vor, allerdings werden diese nicht durch die bloße Einbeziehung der VOB in den Bauvertrag wirksam. Es bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Es kommt also auch im übertragenen Sinne „auf das Kleingedruckte an“, juristischer Sachverstand ist sicher nicht von Nachteil.
Grund genug für die Euler Hermes Kreditversicherung-AG, die wichtigsten Grundsätze und Regeln in dieser Broschüre zusammenzutragen. Fragen zu beantworten wie: Welche Sicherheiten sind wann optimal? Worin unterscheiden sich etwa Bürgschaften und Garantien? Welche Klauseln müssen unbedingt enthalten sein, und welche sind unbedingt zu vermeiden? Worauf ist besonders zu achten, und was ergibt sich aus der Rechtsprechung der vergangenen Jahre? Das sind praktische Hinweise auf das Wichtige. Damit man weiß, worauf es ankommt – und geschützt ist im Fall der Fälle.
Rainer Hupe
Chefredakteur

