Gewappnet für den Ernstfall
Rechtzeitige Vorsorge ist ein guter Schutz gegen Vertrauensschäden
Welche Unternehmen sind betroffen?
Veruntreuung kann jedes Unternehmen treffen, unabhängig von Branche und Größe. Die Ergebnisse der Umfrage von Euler Hermes belegen sogar eindeutig, dass Wirtschaftskriminalität viel mehr kleine und mittlere Unternehmen trifft als große: Über 80.000 Firmen mit einem Umsatz bis zu zehn Millionen Euro waren in den vergangenen drei Jahren Opfer gesetzeswidriger Handlungen, aber nur 13.700 in der nächsten Gruppe mit Umsätzen bis zu 50 Millionen und nur gut 3.700 mit darüber liegenden Umsätzen.
Im Kern sind die Ursachen für Veruntreuung sowohl in mittelständischen als auch in großen Unternehmen die bereits genannten: Verfall gesellschaftlicher Werte sowie veränderte Arbeitsbedingungen. Die Art der Risiken unterscheidet sich jedoch nach Unternehmensgröße.
In mittelständischen Unternehmen mit relativ überschaubaren Mitarbeiterzahlen ist die Arbeitsatmosphäre häufig noch durch eine persönliche, vertrauensvolle Unternehmenskultur geprägt. Mitarbeiter werden flexibel eingesetzt und nehmen häufig mehrere Funktionen wahr.
Lösen sich die betrieblichen Hierarchien auf und gewinnen Mitarbeiter unabhängig von ihrer Position Einblicke in vertrauliche administrative Prozesse und Betriebsinterna, ist allerdings Vorsicht geboten. Denn diese Kenntnisse können zu Fehlverhalten verleiten. Fazit: Vertrauen ist notwendig und richtig, einen ausreichenden Schutz vor Veruntreuung bietet es nicht.
In großen Unternehmen sind die Verantwortlichkeiten eindeutiger verteilt. Nur wenige Mitarbeiter sind autorisiert, mit sensiblen Firmendaten umzugehen. Schäden entstehen eher aus der steigenden Anonymität und Komplexität der Unternehmensstrukturen. In der Folge sind Kontrollen schwieriger und Sicherheitslücken bleiben oft unentdeckt.
Als strukturelle Faktoren, die Risiken bergen, sind vor allem zu nennen:
- Neuorganisationen und fortschreitende Dezentralisierung.
- Wachsende Kompetenzen für den einzelnen Mitarbeiter.
- Abbau von Kontrollinstanzen.
- Bündelung von Funktionen zur ganzheitlichen Bearbeitung von Geschäftsabläufen.

